Sonntag, 4. Oktober 2015

Copyright

Ort: Elenas Zimmer


Vor einiger Zeit standen Nicole und ich vor der Frage, ob wir Material von Drittpersonen in unserem Film verwenden dürfen. Konkret hat es sich dabei um das Filmmaterial des Balletts in München gehandelt, dass uns Kusha und Wayan freundlicherweise zukommen liessen. Da wir heute erneut vor einer Copyright- Frage stehen, werde ich einen Sonder-Eintrag rund um das Thema Gebrauchsrecht verfassen. 

Bei meinem Vater habe ich eine Recherche rund um das Thema Schulaufführungen etc. in Auftrag gegeben. Seine Praktikatin hat freundlicherweise diese Aufgabe übernommen und uns ein riesiges Dossier mit allen Rechtsquellen und einem Fazit zukommen lassen.

Konkret stellt sich die Frage: Gilt das Material, dass wir in unserem Film verwenden möchten, zu dem urheberrechtlichen Eigengebrauch, oder brauchen wir dafür eine Bewilligung?

Laut URG art. 19 Abs.1 lit. fällt die Vorführung IN der Klasse dem Eigengebrauch zu. Dazu bräuchte man also keine Bewilligung. Klassenübergreifende Aufführungen, also öffentliche Aufführungen, gelten all diejenigen, an denen unbeteiligte Dritte teilnehmen können, frei nach dem Motto "Alle sind herzlich Eingeladen". In diesem Falle ist das Verwenden des Materials Bewilligungspflichtig. 

Somit fällt die Maturapräsentation, an denen Klassenübergreifend alle teilnehmen können, zu den öffentlichen Aufführungen. Wir mussten also eine Erlaubnis einholen. 

Glücklicherweise hat uns Wayan Buholzer auch hier weitergeholfen: Da sie noch immer engen Kontakt zu den Obrigkeiten in München hat, hat sie freundlicherweise für uns die Erlaubnis eingeholt - das Material dürfen wir also sorgenfrei verwenden!










Heute stellt sich uns eine neue Frage rund um das Thema Copyright: 
Dürfen wir Videos von Youtube verwenden, wenn wir sie angemessen verlinken bzw. die Quellen richtig angeben?

Was wir heute gemacht haben: Nicole und ich sind fleissig am Schneiden und zusammenstellen von "Bildmontagen". Um unseren Film authentischer zu gestallten, hat Nicole auf der Videoplattform Youtube einige wunderschöne Videos von Tômaz Golub gefunden, die er selbst hochgeladen hat. Gerne würden wir diese in unserem Video verwenden. Leider sind wir etwas skeptisch, was die Rechtslage hierbei betrifft..

Ich recherchiere deshalb fleissig im Internet, und habe auf der Seite www.checked4you.de eine erfreuliche Antwort gefunden: 

Darf ich Ausschnitte aus anderen Videos in ein eigenes schneiden?
youtube_button
Das ist nur in ganz bestimmten Fällen möglich, nämlich wenn du dich in deinem Video mit diesen Szenen befasst. Das erlaubt das Zitatrecht, also § 51 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG). Dies hat aber sehr enge Grenzen. Als allererstes muss der Film, aus dem der Ausschnitt genommen wird, legal veröffentlicht worden sein. Handelt es sich hierbei schon um eine Raubkopie, kommt ein legales Zitat gar nicht erst in Frage. Außerdem muss die eigene Präsentation auch eine eigene Leistung enthalten. Die Aneinanderreihung fremder Zitate reicht dafür nicht aus. Die wohl wichtigste Voraussetzung ist aber der Zitatzweck. Die Präsentation muss eine eigene Aussage haben, welche durch den Filmausschnitt nur belegt oder untermauert wird. Beispiel: Du willst der Welt mitteilen, wie toll du die Schauspielkünste eines bestimmten Hollywood-Stars in seinem neuesten Streifen findest. Du nimmst dazu einen Teil des Trailers, den die Filmverleihfirma auf YouTube zur Verfügung stellt und sagst in deinem Video etwas zu genau der Szene. Das wäre okay, wenn das zitierte Video als solches zu erkennen ist und du deutlich die Quelle angibst und den Urheber nennst. Nicht okay ohne Einverständnis der Filmfirma wäre es, einfach nur Szenen aus Trailern zusammen zu setzen.
Der Filmausschnitt darf nicht nur dazu dienen, eigene Ausführungen zu ersetzen oder zu vervollständigen. Er darf also nicht nur deshalb in die Präsentation aufgenommen werden, weil er so schön ist und man ihn schon immer mal anderen zeigen wollte. Auch darf nur soviel vom fremden Film gezeigt werden, wie zwingend notwendig ist, um die eigene Aussage zu untermauern.
(http://www.checked4you.de/youtube_was_darf_ich_und_was_nicht (04.10.2015)
Dieser Aussage entnehme ich, dass wir die Videos von Tômaz wohl verwenden dürfen, insbesondere, weil er selbst diese hochgeladen hat und uns bereits sein okay gegeben hat, im Film mitzumachen. Sicherheitshalber schreibe ich aber trotzdem noch eine Mail an Frau Kreis -  wir möchten Rechtlich unbedingt auf der sicheren Seite sein. 

Das war dann aber auch wieder genug Recht für mich für einen Tag...jetzt gilt es, fleissig weiterzuschneiden und unseren Film zum Leben zu erwecken. 
Einen schönen Sonntag allerseits, 
Elena Kuhn

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